Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie die beidseitig unterfertigte Mietvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
2. Preise
Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unserer Preisliste.
Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen.
Für darüber hinausgehende Zeiten gelangen die Preise aus unserer jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung.
Zusatzkosten während der Mietdauer wie Park-, Mautgebühren sowie Einfahrts- bzw. Durchfahrtsgenehmigungen gehen zu Lasten des Mieters.
3. Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam.
Mündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden. Stornogebühren: Stornierungen bis zu vier(4) Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei .
Stornokosten bis zu zehn (10) Tage vor Mietbeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises .
Stornokosten bis zu drei (3) Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt (no Show) wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.
4. Leistungsrücktritt
Wir sind jederzeit mit Angaben von Gründen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Dies insbesondere dann, wenn die Durchführung der Fahrt auf Grund von Ereignissen außerhalb unseres Wirkungsbereiches unmöglich wird.
Dazu zählen vor allem witterungsbedingte Einflüsse wie Schneefall, Umstände welche die Sicherheit der Fahrgäste gefährden oder unvorhersehbare technische Ausfälle.
Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt (z.B. Nichtretournierung des Mietvertrages bzw. Nichterbringung einer
vereinbarten Anzahlung) sind wir ebenfalls berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.
5. Zahlungsbedingungen
Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises bis zu dem in unserer Mietvereinbarung genannten Termin erforderlich.
Auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen ist
a. der Restbetrag so rechtzeitig auf unser Bankkonto zu überweisen, dass dieser zum angegebenen Termin gutgeschrieben wird.
b. Barzahlung direkt zu Mietbeginn nur mehr in Ausnahmefällen bei sehr kurzfristiger Buchung möglich und müssen von uns vorab schriftlich genehmigt werden.
Bezahlung auf offene Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich;
bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a.
6. Mietbeginn und -ende
Mietbeginn ist der in der Mietvereinbarung genannte Zeitpunkt, auch wenn das Fahrzeug früher eintrifft, bei unerwarteter Verspätung beginnt die Miete mit dem Eintreffen des Fahrzeugs ohne
Verkürzung der vereinbarten Mietdauer.
Verzögertes Einsteigen der Fahrgäste hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Mietende.
Früheres Zusteigen des ersten Fahrgastes ist als vorgezogener Mietbeginn zu werten, das Mietende wird um diese Zeit vorverlegt oder werden Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Mietende ist der in der Mietvereinbarung angegebene Zeitpunkt. Verlängerungen sind nur nach Maßgabe der aktuellen Terminsituation möglich und können nicht generell zugesichert werden.
Bei verspäteter Ankunft des Fahrzeugs wird das Mietende um diese Zeit hinausgeschoben.
Mehrkosten durch Verzögerungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet und sind bei Mietende sofort zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist eine halbe Stunde.
Geringfügige Überschreitungen bis zu 10 min. der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten
des Kunden.
7. An- und Abfahrtskosten
An- und Abfahrtskosten sind in unserer angegebenen Preisliste nicht inkludiert, da sich die je nach Entfernung von unserem Standort ändern.
Ausgangspunkt unserer Preisberechnung für die Anfahrts- bzw. Rückfahrtskosten ist in jedem Fall der Standort 94419 Reisbach.
Der Ort des Mietbeginns ist derjenige welcher im Mietvertrag angeben wurde und die Mietzeit beginnt mit eintreffen des Fahrzeugs bei diesen.
Die Miete endet an denjenigen Ort welcher im Mietvertrag angegeben wurde.
Ändert sich der Ort des Mietbeginns bzw. des Mietendes und liegen diese weiter entfernt zu unserem Standort, so werden Mehrkosten je nach KM verrechnet.
Sollte jedoch der Ort des Mietbeginns bzw. des Mietendes näher an unseren Standort liegen, so werden keine Kosten rückerstattet.
8. Beförderungsbedingungen
Es besteht keine Beförderungspflicht.
Fahrgäste sind an die Weisungen des Chauffeurs gebunden. Die Beförderung und Sicherung von Kindern unter 14 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 150cm unterliegt den zum Zeitpunkt
geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Beistellung von Kindersitze erfolgt durch den Kunden. Wenn Fahrgäste unseren Weisungen oder jenen unseres Chauffeurs zuwiderhandeln sind wir berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit
abzubrechen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs (z.B. durch vom Fahrgast verursachte Beeinträchtigung des Chauffeurs)
vorliegt.
In diesem Fall berechnen wir den vollen vereinbarten Mietpreis samt allen Nebenleistungen.
9. Selbst mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen und Konsumieren von Speisen in den Limousinen sind auf keinen Fall gestattet.
Selbst mitgebrachte Getränke sind in unseren Fahrzeugen ebenfalls nicht gestattet. Anderenfalls berechnen wir folgende Pauschale.
Diese Pauschale können nicht gegen die in unseren Preisen enthaltenen und beigestellten Getränke gegenverrechnet werden. Miniaturen wie Klopfer usw. sind
keinesfalls zugelassen, da mit diesen die Inneneinrichtung der Fahrzeuge beschädigt wird! Die Bestimmungen des Jungendschutzes hinsichtlich Getränken gilt auch in unseren Fahrzeugen, bei selbst
mitgebrachten Getränken ist der Mieter für Verstöße alleinig haftbar und wird den Vermieter bei Problemen daraus vollständig Schad- und klaglos halten.
10. Mietdauer
Die Berechnung der Miete erfolgt ab einer Stunde und wird dann im Stundentakt verlängert.
Erst ab einer Mietdauer von zwei Stunden kann die Miete auch im Halbstundentakt erfolgen.
Für spezielle Events und Pakete ist eine mindest Mietdauer von 3 Stunden vorgesehen, dies gilt vor allem an Samstagen für Hochzeitspakete.
In dieser Zeit werden kürzere Vermietungen nur auf Verfügbarkeit und vorbehaltlich vergeben.
11. Werbung, Blumenschmuck
Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit unserer vorherigen Genehmigung und nach unseren Vorgaben möglich; eventuelle Schäden durch falsches bzw. unfachgemäßes
Anbringen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
12. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, welche vorsätzlich bzw. auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
Für Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß.
Bei Sachschäden ist unsere Haftung mit der dafür vorgesehenen Versicherungssumme begrenzt.
Für jegliche, durch Dritte entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch unsere
Erfüllungsgehilfen.
13. Haftung des Mieters
Der Mieter ist für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden im und außerhalb des Fahrzeugs sowie deren fahrlässigen Verschmutzung haftbar.
Bei vorsätzlicher starker Verschmutzung (erbrechen) werden 80,- Reinigungsgebühr, sowie pro gebrochenes Sekt- oder Whiskyglas 5,- direkt vom Chauffeur kassiert.
Riedinger Reinhold
94419 Reisbach Bayern
Simbacherstr.63a
016099208921
www.hummer-stretchlimousinen.de